Die Offenlegungspflichten der SEC und eine vorgeschlagene Innovationsausnahme gestalten die Ausgabe und den Handel von tokenisierten Wertpapieren, während SIFMA, Börsen und DTCC Leitplanken festlegen.Die Offenlegungspflichten der SEC und eine vorgeschlagene Innovationsausnahme gestalten die Ausgabe und den Handel von tokenisierten Wertpapieren, während SIFMA, Börsen und DTCC Leitplanken festlegen.

Tokenisierte Wertpapiere stehen vor SEC-Tests, während Safe Harbor erwogen wird

2026/03/13 10:31
3 Min. Lesezeit
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Wissenswertes:

  • Tokenisierte Wertpapiere müssen unabhängig vom Token-Format den SEC-Vorschriften entsprechen.
  • Innovationsausnahmen ermöglichen begrenzte, sandboxed Tests ohne umfassende regulatorische Änderungen.

Wie Bloomberg berichtet, hat ein SEC-Kommissar einfachere Offenlegungsvorschriften und eine „Innovationsausnahme" gefordert, damit tokenisierte Wertpapiere getestet werden können, ohne den Anlegerschutz zu untergraben. Die Botschaft lautet, dass die Tokenisierung die Marktinfrastruktur verändert, nicht den Rechtsstatus, sodass die bundesstaatlichen Offenlegungspflichten weiterhin gelten.

Eine Überprüfung früherer Safe-Harbor-Überlegungen zeigt, wie ein solches Experiment abgegrenzt werden könnte. Laut DLA Piper sah das Konzept der Rule 195 von 2020 zeitlich begrenzte Erleichterungen, verpflichtende Offenlegungen auf Projektebene und Meilensteine für funktionale oder dezentrale Reife vor.

Warum es jetzt wichtig ist: Kontinuität der Offenlegung mit kontrolliertem Experimentieren

Für Emittenten und Vermittler ist die Kontinuität der Offenlegung der Anker, während das Experimentieren kontrolliert und reversibel bleibt. Die politische Balance besteht darin, Effizienzgewinne zu messen, ohne Betrugsbekämpfung und Marktintegritätsschutz zu verwässern.

Laut SIFMA sollte jede Ausnahme zunächst die Teilnahme auf qualifizierte Anleger beschränken, Transaktionsvolumen und Teilnehmer begrenzen und feste Auslaufdaten enthalten, um einen dauerhaften Parallelmarkt zu verhindern. Das Schreiben betont Anlegerschutz und Marktintegrität.

Laut der World Federation of Exchanges könnte eine breite befreiende Regelung für tokenisierte Aktien die Marktintegrität untergraben, wenn Unternehmen etablierte Aufsichtsrahmen umgehen, die von großen Börsen verwendet werden. Mitglieder warnten, dass eine unterschiedliche Behandlung tokenisierter Vermögenswerte das Vertrauen untergraben könnte.

Laut DTCC ermöglichte ein No-Action Letter vom Dezember 2025 die Tokenisierung von DTC-verwahrten Vermögenswerten innerhalb vorab genehmigter Infrastruktur und zeigte damit einen konformen Weg auf. Dies zeigt, dass Experimente im Rahmen aktueller Regeln durchgeführt werden können. „Die digitalen Versionen müssen die gleichen Rechte, rechtlichen Verpflichtungen und Schutzmaßnahmen wie ihre traditionellen Äquivalente aufweisen", sagte Frank La Salla, CEO.

Politische Signale betonen ebenfalls rechtliche Kontinuität über Neuheit. „Tokenisierte Wertpapiere sind nach US-Recht immer noch Wertpapiere", sagte Hester Peirce, Kommissarin, in einer Erklärung vom Juli 2025.

Definition von tokenisierten Wertpapieren, Innovationsausnahme und SEC-Offenlegungsvorschriften

Tokenisierte Wertpapiere sind traditionelle Wertpapiere, die auf verteilten Ledgern erfasst und übertragen werden, mit den gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Rechten wie ihre Off-Chain-Versionen. In der Praxis ist das Ledger der Aufzeichnungsmechanismus, keine neue Anlageklasse.

Eine Innovationsausnahme ist eine zeitlich begrenzte, begrenzte regulatorische Anpassung, um neue Technologien zu testen, während durch Zulassungsgrenzen, Obergrenzen, Offenlegungen und Auslaufdaten grundlegende Anlegerschutzmaßnahmen erhalten bleiben. Sie dient dazu, Beweise zu sammeln, bevor eine formelle Regelsetzung in Betracht gezogen wird.

Bundesstaatliche Offenlegungsvorschriften für Wertpapiere beziehen sich auf die regelmäßigen, transaktionsbezogenen und laufenden Informationspflichten, die Anleger informieren und Betrug bekämpfen. Die Debatte dreht sich um Zustellungsformat und Timing, nicht um die Aufhebung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen.

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